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   update:    31.07.2003
   
Informationen zu Haus Friesland - Aufnahmevoraussetzungen

Haus Friesland bietet Menschen ein Zuhause, die aufgrund ihrer eingeschränkten Fähigkeit sich noch nicht eigenständig in die Gesellschaft eingliedern können oder für die ein ambulant betreutes Leben, Wohnen und Arbeiten noch nicht möglich ist. Wir betreuen und versorgen sie individuell im jeweils angemessenen Rahmen und verfolgen den sozialtherapeutischen Ansatz. Wir empfehlen unser Haus vor allem Menschen mit seelischer Behinderung, die jüngeren oder mittleren Alters sind.

Der Begriff seelische Behinderung wird verschiedentlich definiert:

  • Menschen, deren Behinderung von einer seelischen Regelwidrigkeit verursacht wird.
  • Chronisch psychisch Kranke laut Psychiatrie-Enquete. Darunter fallen Menschen mit abnormen psychischen Dauerzuständen, etwa nach schizophrenen Psychosen oder nach hirnorganischen Erkrankungen.
  • Menschen mit einer sogenannten psychiatrischen Karriere. Sie haben oft mehrere längere Aufenthalte in psychiatrischen Krankenhäusern hinter sich und sind in Folge von psychischen oder körperlichen Krankheiten langfristig seelisch instabil und in ihrer Lebensführung eingeschränkt.

§3 der Eingliederungsverordnung definiert den Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe:

Seelisch wesentlich behindert im Sinne des §39 Abs.1 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) sind Personen, bei denen in Folge seelischer Störung die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist.
Seelische Störungen, die eine Behinderung zur Folge haben können, sind:

  • körperliche nicht begründbare Psychosen
  • seelische Störungen als Folge von Krankheitenn und Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
  • Suchtkrankheiten
  • Neurosen und Persönlichkeitsstörungen

Unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bshg/ finden Sie das BSHG im vollständigen Wortlaut.

 
 
   
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