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| update: 31.07.2003 |
| Informationen zu Haus Friesland - Aufnahmevoraussetzungen
Haus Friesland bietet Menschen ein Zuhause, die aufgrund ihrer eingeschränkten Fähigkeit sich noch nicht eigenständig in die Gesellschaft eingliedern können oder für die ein ambulant betreutes Leben, Wohnen und Arbeiten noch nicht möglich ist. Wir betreuen und versorgen sie individuell im jeweils angemessenen Rahmen und verfolgen den sozialtherapeutischen Ansatz. Wir empfehlen unser Haus vor allem Menschen mit seelischer Behinderung, die jüngeren oder mittleren Alters sind. Der Begriff seelische Behinderung wird verschiedentlich definiert:
§3 der Eingliederungsverordnung definiert den Leistungsanspruch auf Eingliederungshilfe: Seelisch wesentlich behindert im Sinne des §39
Abs.1 Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) sind Personen,
bei denen in Folge seelischer Störung die Fähigkeit zur Eingliederung
in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist.
Unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bshg/ finden Sie das BSHG im vollständigen Wortlaut. |
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